AGB.
Adventure Rangers Freizeit GmbH – ADVANGERS · Stand: September 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen, Reservierungen, Eintritte, Gruppenveranstaltungen, Geburtstagspakete, Gutscheine, Membercards sowie sonstige Leistungen von ADVANGERS.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Betreiber von ADVANGERS ist:
Adventure Rangers Freizeit GmbH
Up de Hoge Luft 11
21244 Buchholz in der Nordheide
Freizeitstandort:
ADVANGERS
Buchholzer Landstraße 13
21244 Buchholz in der Nordheide
Diese AGB gelten für Verträge, die über unsere Website, unser Buchungssystem, per E-Mail, telefonisch oder unmittelbar vor Ort geschlossen werden.
Zusätzlich gelten die vor Ort ausgehängte Hausordnung sowie die Sicherheits- und Spielregeln der einzelnen Attraktionen.
2. Buchung und Vertragsschluss
Online-Buchungen und Reservierungen sind verbindlich, sobald sie durch ADVANGERS elektronisch oder in Textform bestätigt wurden.
Die buchende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein oder mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person handeln.
Die bei der Buchung angegebenen Teilnehmerzahlen, Termine, Leistungen und Zeitfenster sind Grundlage des Vertrages.
Für Firmen, Schulen, Vereine und größere Gruppen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Eine Reservierung berechtigt ausschließlich zur Nutzung der gebuchten Leistung innerhalb des bestätigten Zeitfensters.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise des Besuchs ausgewiesenen Preise.
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit im Buchungsvorgang nichts anderes angegeben wird, erfolgt die Zahlung vor Ort an der Kasse.
Die Zahlung ist bar oder mit den von ADVANGERS akzeptierten bargeldlosen Zahlungsmitteln möglich.
Für die RFID-Zutrittskarte wird je Buchung ein Pfand von 10 € erhoben, für den Schläger im NEXT GEN 3D GOLF zusätzlich 10 €. Das Pfand wird bei Rückgabe in bar oder auf die Karte erstattet. Werden Karte oder Schläger nicht oder beschädigt zurückgegeben, wird das Pfand einbehalten.
Für Firmen, Schulen, Vereine und sonstige Gruppen kann nach vorheriger Absprache eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
4. Verspätung
Bitte erscheint rechtzeitig zu eurem gebuchten Termin.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann ADVANGERS den ursprünglich reservierten Startzeitpunkt anderweitig vergeben.
Eine verspätete Ankunft führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des gebuchten Zeitfensters.
ADVANGERS wird nach Möglichkeit versuchen, verspätete Gäste oder Gruppen anderweitig einzuplanen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
5. Stornierung
Online-Reservierungen: Einzelreservierungen über unser Buchungssystem können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei über den Link in der Bestätigungsmail storniert werden.
Für Gruppenbuchungen, Geburtstagspakete und Party-Bundles gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin: Kostenfreie Stornierung.
Weniger als 24 Stunden bis 4 Stunden vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Buchungspreises können berechnet werden.
Weniger als 4 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: Bis zu 100 % des vereinbarten Buchungspreises können berechnet werden.
Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Vergabe des reservierten Zeitfensters werden berücksichtigt.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ADVANGERS überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
ADVANGERS bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
6. Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
Dies betrifft insbesondere terminierte Buchungen von Attraktionen, Geburtstagen, Gruppenveranstaltungen und sonstigen Freizeitangeboten.
Die freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten nach diesen AGB bleiben davon unberührt.
Soweit für andere online abgeschlossene Verträge ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
7. Hausordnung
Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste und Mitarbeiter weder gefährdet noch erheblich beeinträchtigt werden.
Den Anweisungen des ADVANGERS-Teams sowie den ausgehängten Sicherheits- und Spielregeln ist Folge zu leisten.
Aggressives Verhalten, körperliche Auseinandersetzungen, mutwillige Beschädigungen, Drogenkonsum sowie erhebliche Alkoholisierung oder sonstige sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen können zum Ausschluss aus der Anlage führen.
ADVANGERS ist berechtigt, bei erheblichen oder wiederholten Regelverstößen von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Wird ein Ausschluss schuldhaft durch den Gast verursacht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. KIDS ZONE / PLAYGROUND
Rutschfeste Socken sind für Kinder bis 13 Jahre verpflichtend.
Eigene geeignete rutschfeste Socken dürfen mitgebracht werden.
Geeignete rutschfeste Socken können außerdem an der Kasse zum jeweils ausgewiesenen Preis erworben werden.
Die maximale reguläre Aufenthaltsdauer im Playground beträgt 3 Stunden, sofern kein anderes Paket oder Zeitfenster vereinbart wurde.
Eltern und andere aufsichtspflichtige Begleitpersonen bleiben für die Beaufsichtigung der ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
Unser Personal überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage, übernimmt dadurch jedoch grundsätzlich keine individuelle Aufsichtspflicht für einzelne Kinder.
Die Spielgeräte, Kletterbereiche, Trampoline, Rutschen und sonstigen Einrichtungen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß benutzt werden.
Schubsen, Drängeln sowie gefährliches Verhalten gegenüber anderen Kindern und Gästen ist untersagt.
Essen und Trinken ist innerhalb des gesamten Playgrounds sowie auf und innerhalb der Spiel-, Kletter- und Trampolinstrukturen nicht gestattet.
9. NEXT GEN 3D GOLF
Die Minigolfbahnen dürfen nicht betreten, überlaufen oder als Gehweg benutzt werden.
Technische Geräte, Sensoren, Displays, Beleuchtungseinrichtungen, Kabel und sonstige technische Installationen dürfen nicht berührt, verstellt oder manipuliert werden.
Bahnen dürfen bei Bedarf übersprungen werden, sofern andere Gäste dadurch nicht behindert werden.
Schläger und Bälle dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
Dekorationen, Wände, Aufbauten und technische Einrichtungen dürfen nicht bestiegen werden.
Nach Abschluss der letzten Bahn endet die Spielrunde.
Nach Passieren der letzten Ausgangstür ist der Golfbereich unmittelbar zu verlassen.
Schläger und Bälle sind anschließend an der vorgesehenen Rückgabestelle abzugeben.
Essen und Trinken ist im gesamten NEXT GEN 3D GOLF Spielbereich nicht gestattet.
10. LASERTAG VAULT
Die Teilnahme am LASERTAG VAULT ist ab 8 Jahren möglich.
Vor Spielbeginn sind die Sicherheitsregeln und die Einweisung unseres Teams zu beachten.
In Kurven, Kreuzungen und unübersichtlichen Bereichen ist besondere Vorsicht erforderlich.
Spieler dürfen nicht gegen Wände, Hindernisse oder andere Spieler laufen.
Das Springen gegen Wände oder Hindernisse ist untersagt.
Das Klettern auf Wände, Hindernisse, Aufbauten oder technische Einrichtungen ist strengstens verboten.
Andere Spieler dürfen nicht geschubst, festgehalten oder körperlich behindert werden.
Phaser und sonstige Spielgeräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß benutzt und nicht geworfen oder vorsätzlich beschädigt werden.
Technische Geräte, Sensoren, Beleuchtung und Installationen dürfen nicht berührt, geöffnet oder manipuliert werden.
Der LASERTAG VAULT kann Blitz-, Licht- und Stroboskopeffekte enthalten.
Speisen und Getränke dürfen nicht in den LASERTAG VAULT mitgenommen oder dort verzehrt werden.
11. ARCHERY BATTLEFIELD
Die Teilnahme am ARCHERY BATTLEFIELD ist ab 10 Jahren erlaubt.
Teilnehmer unter 16 Jahren – also im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren – dürfen nur teilnehmen, wenn während der gesamten Teilnahme eine volljährige Aufsichtsperson dabei ist.
Die Aufsichtsperson ist für die Beaufsichtigung der ihr anvertrauten minderjährigen Teilnehmer verantwortlich.
Saubere Sportschuhe sind Pflicht und müssen mitgebracht werden.
Straßenschuhe sowie Sportschuhe, die bereits draußen getragen wurden, sind auf dem Spielfeld nicht zulässig.
Wer keine geeigneten sauberen Sportschuhe dabeihat, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Während des gesamten Aufenthalts im Spielbereich ist die bereitgestellte Schutzmaske beziehungsweise der vorgeschriebene Gesichts- und Augenschutz verpflichtend zu tragen.
Die Schutzmaske darf erst abgenommen werden, nachdem der Spielbereich vollständig verlassen und die Tür wieder geschlossen wurde.
Bögen und Pfeile dürfen ausschließlich innerhalb des vorgesehenen Spielfeldes benutzt werden.
Es darf niemals durch eine geöffnete Tür oder aus dem Spielbereich nach draußen geschossen werden.
Nicht aus nächster Nähe auf andere Spieler schießen.
Bögen und Pfeile dürfen nicht geworfen oder mutwillig beschädigt werden.
Den Anweisungen des ADVANGERS-Teams ist jederzeit Folge zu leisten.
Nach Ende der Runde werden die Bögen gesammelt innerhalb des Spielraums auf einen dafür vorgesehenen Platz gelegt.
Die Pfeile werden ebenfalls gesammelt im Spielraum zurückgelassen.
Die gesamte Spielausrüstung bleibt im Raum.
Anschließend verlassen alle Spieler den Spielbereich und die Tür wird geschlossen.
Speisen und Getränke dürfen nicht in das ARCHERY BATTLEFIELD mitgenommen oder dort verzehrt werden.
12. INTERACTIVE ARENA
Die Geräte und Spiele der INTERACTIVE ARENA dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß benutzt werden.
Technische Einrichtungen, Sensoren, Kabel, Displays, Leuchtelemente und sonstige Installationen dürfen nicht geöffnet, verstellt oder manipuliert werden.
Das Besteigen technischer Geräte oder nicht dafür vorgesehener Bauteile ist untersagt.
Bei Spielen mit mehreren Personen ist auf andere Spieler Rücksicht zu nehmen und ausreichender Abstand einzuhalten.
Den Anzeigen und Spielhinweisen der Geräte sowie den Anweisungen unseres Teams ist Folge zu leisten.
Speisen und Getränke dürfen nicht in die aktiven Spielflächen der INTERACTIVE ARENA mitgenommen oder dort verzehrt werden.
13. ARCADE
Unsere Arcade-Automaten werden direkt am jeweiligen Gerät bezahlt.
Hierzu wird die am jeweiligen Gerät erforderliche Euro-Münze in den Münzeinwurf beziehungsweise Coin Acceptor eingeworfen.
Die meisten Arcade-Geräte akzeptieren 1-Euro- und 2-Euro-Münzen.
Zum Wechseln von Bargeld steht ein Wechselautomat zur Verfügung.
Der Wechselautomat kann entsprechend seiner jeweiligen technischen Konfiguration 5-Euro-, 10-Euro-, 20-Euro- und 50-Euro-Scheine annehmen und in Münzgeld wechseln.
Sollte der Wechselautomat leer oder außer Betrieb sein, kann unser Team an der Kasse angesprochen werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Stückelung besteht nicht.
Bälle, Spielteile, Zubehör oder sonstige Bestandteile, die zu einem Arcade-Gerät gehören, dürfen nicht mitgenommen oder aus dem dafür vorgesehenen Bereich entfernt werden.
Arcade-Geräte dürfen nicht geöffnet, manipuliert oder eigenständig repariert werden.
Bei technischen Problemen ist unser Team zu informieren.
14. Speisen und Getränke
Speisen und Getränke dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Sitz-, Aufenthalts-, Gastronomie- und Partybereichen verzehrt werden.
In sämtlichen Spiel-, Bewegungs- und Attraktionsbereichen ist das Essen und Trinken untersagt.
Dies gilt insbesondere für:
- PLAYGROUND / KIDS ZONE, einschließlich der gesamten Spiel-, Kletter- und Trampolinstruktur,
- NEXT GEN 3D GOLF und sämtliche Minigolfbahnen,
- LASERTAG VAULT,
- ARCHERY BATTLEFIELD,
- INTERACTIVE ARENA,
- sowie sonstige entsprechend gekennzeichnete Spiel- und Aktionsflächen.
Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht in diese Bereiche mitgenommen werden.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausnahme: Bei einem gebuchten Geburtstagspaket darf ein eigener Geburtstagskuchen mitgebracht werden.
Dieser darf ausschließlich in dem hierfür vorgesehenen Sitz-, Party- oder Aufenthaltsbereich verzehrt werden.
Glasflaschen und andere zerbrechliche oder gefährliche Behältnisse sind in den Spiel- und Attraktionsbereichen nicht gestattet.
Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen unserer angebotenen Speisen und Getränke sind an der Theke erhältlich.
Den Anweisungen unseres Teams zum Verzehr von Speisen und Getränken ist Folge zu leisten.
15. Alkohol, Rauchen und berauschende Mittel
Im gesamten Innenbereich von ADVANGERS gilt Rauchverbot.
Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
Alkoholische Getränke werden ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen abgegeben.
Erkennbar alkoholisierte oder anderweitig berauschte Personen können aus Sicherheitsgründen von einzelnen Attraktionen oder vom weiteren Aufenthalt ausgeschlossen werden.
Personen, deren Reaktionsfähigkeit durch Alkohol, Drogen oder beeinträchtigende Medikamente eingeschränkt ist, dürfen aktive Spielbereiche nicht nutzen.
Illegale Drogen sind in der gesamten Anlage verboten.
16. Tiere
Tiere dürfen grundsätzlich nicht in ADVANGERS mitgebracht werden.
Ausgenommen sind anerkannte Assistenzhunde sowie gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen.
17. Sicherheit und Teilnahmevoraussetzungen
Bei einzelnen Attraktionen ist vor der Nutzung eine Sicherheits- oder Spieleinweisung erforderlich.
Soweit eine Einweisung vorgeschrieben ist, ist die Teilnahme daran Voraussetzung für die Nutzung.
Die Sicherheitsanweisungen unserer Mitarbeiter sind verbindlich.
ADVANGERS darf einen Gast von einer Attraktion ausschließen oder eine Nutzung unterbrechen, wenn konkrete Sicherheitsbedenken bestehen oder Sicherheitsregeln nicht eingehalten werden.
Unsere aktiven Attraktionen können körperliche Bewegung, schnelle Richtungswechsel, Dunkelheit, Licht-, Laser-, Blitz-, Stroboskop- und Soundeffekte beinhalten.
Jeder Gast ist dafür verantwortlich, seine persönliche körperliche Belastbarkeit einzuschätzen.
Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen, Verletzungen, Schwangerschaft, bekannter Lichtempfindlichkeit oder vergleichbaren gesundheitlichen Umständen sollte vor der Nutzung ärztlich geklärt werden, ob eine Teilnahme geeignet ist.
Bei Unwohlsein oder einem medizinischen Notfall ist unser Personal unverzüglich zu informieren.
18. Aufsicht und Minderjährige
Kinder unter 6 Jahren dürfen ADVANGERS grundsätzlich nur gemeinsam mit einer erwachsenen Aufsichtsperson besuchen.
Bei Kindern von 6 bis einschließlich 12 Jahren muss eine erziehungsberechtigte oder von ihr beauftragte volljährige Person während des Besuchs in ADVANGERS anwesend sein.
Jugendliche ab 13 Jahren dürfen ADVANGERS grundsätzlich ohne Begleitperson besuchen, sofern eine von ADVANGERS verlangte Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorliegt.
Hiervon ausgenommen sind Attraktionen, für die strengere Alters- oder Aufsichtsregeln gelten.
Insbesondere gilt für das ARCHERY BATTLEFIELD:
Mindestalter 10 Jahre. Teilnehmer unter 16 Jahren dürfen das ARCHERY BATTLEFIELD nur nutzen, wenn während der gesamten Teilnahme eine volljährige Aufsichtsperson dabei ist.
Für weitere Attraktionen gelten zusätzlich die jeweils ausgewiesenen Mindestalter und Sicherheitsbestimmungen.
Unser Personal beaufsichtigt den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage, übernimmt dadurch jedoch grundsätzlich keine individuelle Aufsichtspflicht über einzelne Kinder.
Dies gilt auch bei Geburtstagsfeiern, Party-Bundles und Gruppenbuchungen, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Betreuung vereinbart wurde.
Für durch Minderjährige verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Aufsichtspflichtige Personen haften nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere soweit eine ihnen obliegende Aufsichtspflicht verletzt wurde.
19. Party-Bundles und Geburtstagspakete
Geburtstags- und Gruppenpakete können grundsätzlich ab 6 zahlenden Teilnehmern gebucht werden, sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
Die für das jeweilige Paket angegebene maximale Teilnehmerzahl ist verbindlich.
Für einzelne Attraktionen können aus Sicherheits- oder Kapazitätsgründen geringere Teilnehmerzahlen gelten.
Das gebuchte Zeitfenster beginnt mit dem vereinbarten Startzeitpunkt.
Eine verspätete Ankunft führt nicht zu einer Verlängerung des gebuchten Zeitfensters.
Die Teilnehmerzahl kann grundsätzlich bis 24 Stunden vor dem Termin angepasst werden.
Danach gilt die zuletzt gemeldete Teilnehmerzahl als Abrechnungsgrundlage, mindestens jedoch die für das jeweilige Paket geltende Mindestteilnehmerzahl.
Zusätzliche Teilnehmer können nur aufgenommen werden, wenn ausreichende Kapazitäten vorhanden sind.
20. Garderobe, Schließfächer und persönliche Gegenstände
Soweit vorhanden, stehen Schließfächer zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung.
Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt oder offen in ADVANGERS zurückgelassen werden.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet ADVANGERS ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
21. Haftung von ADVANGERS
ADVANGERS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ADVANGERS, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
ADVANGERS haftet ebenfalls unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ADVANGERS bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
22. Schäden an Einrichtungen und Ausrüstung
Sämtliche Spielgeräte, Einrichtungen, Dekorationen, technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenstände sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Dies gilt insbesondere für Schäden an Phasern, Bögen, Pfeilen, Schutzmasken, Minigolfschlägern, Bällen, Arcade-Geräten, Spielgeräten, Displays, Sensoren, Beleuchtung, technischen Installationen, Dekorationen und sonstigen Einrichtungen.
Schäden und Defekte sind unserem Personal unverzüglich mitzuteilen.
23. Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste
Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich zulässig, sofern dadurch keine anderen Gäste beeinträchtigt und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Andere Gäste dürfen nicht ohne die erforderliche Zustimmung gezielt fotografiert oder gefilmt werden.
Gewerbliche Foto-, Film-, Social-Media-Produktionen oder vergleichbare professionelle Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von ADVANGERS.
24. Foto- und Videoaufnahmen durch ADVANGERS
ADVANGERS kann insbesondere bei Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen erstellen.
Gezielte Aufnahmen einzelner erkennbarer Gäste für Werbe-, Social-Media- oder Marketingzwecke werden nur genutzt, sofern hierfür die erforderliche gesetzliche Grundlage oder Einwilligung vorliegt.
Bei Minderjährigen wird, soweit erforderlich, die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt.
Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.
25. Videoüberwachung
Bestimmte Bereiche von ADVANGERS, insbesondere Ein- und Ausgangsbereiche, können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.
Die überwachten Bereiche werden entsprechend gekennzeichnet.
Die Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Soweit kein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt, werden die Aufnahmen entsprechend der in unserer Datenschutzerklärung angegebenen Speicherfrist gelöscht.
Bei einem Sicherheits-, Schadens- oder sonstigen relevanten Vorfall können erforderliche Aufnahmen im gesetzlich zulässigen Umfang länger gespeichert werden.
Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
26. Betriebsstörungen und Ausfall von Attraktionen
Aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Reparaturen, Sicherheitsmaßnahmen, höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann es vorübergehend zur Einschränkung oder Schließung einzelner Bereiche kommen.
Fällt eine konkret gebuchte und gesondert bezahlte Leistung aus und kann sie nicht erbracht werden, bietet ADVANGERS nach Möglichkeit einen Ersatztermin, eine vergleichbare Ersatzleistung oder die Erstattung des auf die ausgefallene Leistung entfallenden Betrages an.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Geringfügige oder kurzfristige Einschränkungen einzelner Bereiche begründen bei einem Eintritt für die Gesamtanlage nicht automatisch einen Anspruch auf vollständige Erstattung.
27. Gutscheine
Gutscheine können für die jeweils vorgesehenen Leistungen von ADVANGERS eingelöst werden.
Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht.
Bei einer Teileinlösung verbleibt das vorhandene Restguthaben auf dem Gutschein beziehungsweise im Gutscheinsystem.
Bei Verlust eines nicht personalisierten Gutscheins kann grundsätzlich kein Ersatz verlangt werden, sofern der Gutschein nicht eindeutig identifiziert und gesperrt werden kann.
Online erworbene Gutscheine werden nach den Bedingungen des jeweiligen Bestellvorgangs und gegebenenfalls nach Zahlungseingang freigeschaltet.
28. Membercard / Mitgliedschaften
Soweit ADVANGERS Membercards oder Mitgliedschaften anbietet, ergeben sich der konkrete Preis, Leistungsumfang, Zahlungsweise, Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit aus dem jeweiligen Angebot.
Membercards sind personenbezogen und grundsätzlich nicht übertragbar.
Bei monatlich kündbaren Mitgliedschaften kann die Kündigung entsprechend den beim Vertragsabschluss angegebenen Bedingungen erfolgen.
Bei Jahresmitgliedschaften ergeben sich Erstlaufzeit sowie anschließende Kündigungs- und Verlängerungsregelungen aus den beim Vertragsschluss mitgeteilten Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Soweit eine Mitgliedschaft online abgeschlossen werden kann und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, stellt ADVANGERS die gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit.
29. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung auf www.advangers.de beziehungsweise auf der dort verlinkten Datenschutzseite.
30. Verbraucherstreitbeilegung
Soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist die Adventure Rangers Freizeit GmbH nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten bleiben unberührt.
31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Buchholz in der Nordheide Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
32. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Bestandteil des Vertrages sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
Adventure Rangers Freizeit GmbH
ADVANGERS




